Ergänzende Bedingungen der Online-Tarife

Die Tarife TWH gas fix online sowie TWH strom fix online werden neben den regulären Tarifen TWH gas fix und TWH strom fix zusätzlich von der TWH angeboten. Diese Online-Tarife sind an weitere Bedingungen geknüpft:

  1. Der Abschluss eines TWH gas fix online / TWH strom fix online Tarifs kann nur über den Tarifrechner der TWH unter www.twh-gmbh.de erfolgen, der Abschluss über andere Vertriebswege (wie z.B. per Post) ist nicht möglich.
  2. Ein TWH gas fix online / TWH strom fix online Tarifs setzt einen Zugang für das Kundenportal der TWH voraus. Das Kundenportal ermöglicht die Einsicht in wichtige Vertragsstammdaten sowie digital archivierte Verbrauchsabrechnungen. Der Kunde wird nach erfolgreichem Abschluss für die Nutzung des Kundenportals freigeschaltet, hierzu wird die im Bestellprozess angegebene E-Mail Adresse verwendet. Die Logindaten für das Kundenportal sowie Benachrichtigungen über neue Dokumente erfolgen auf die oben genannte E-Mail Adresse. Es gelten ferner die Nutzungsbedingungen für das Kundenportal der TWH.
  3. Der bevorzugte Kommunikationsweg mit der TWH ist E-Mail bzw. die Formulare auf der Homepage der TWH. Bitte wenden Sie sich per E-Mail immer an vertrieb@twh-gmbh.de oder das Kontaktformular der TWH. Um einen Zählerstand (Jahres-, Schluss- und Zwischenabrechnungen) mitzuteilen, einen Umzug/Auszug zu melden oder ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, sind die Formulare unter folgendem Link zu nutzen: https://www.twh-gmbh.de/service/
  4. Die Rechnungsstellung erfolgt über das Kundenportal, dort werden alle Rechnungen zum Download bereitgestellt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass kein Anspruch auf die Zustellung einer Rechnung in Papierform besteht.
  5. Hat der Kunde bereits einen Vertrag bzw. bestehenden Tarif mit der TWH und möchte diesen Vertrag wechseln, also seinen bisherigen Tarif durch einen TWH gas fix online / TWH strom fix online Tarif ersetzen, so wird der Tarifwechsel unter den folgenden Voraussetzungen durchgeführt: Der Tarifwechsel erfolgt ab dem Datum der Auftragserteilung auf den darauf folgenden Monatsersten, hierbei darf eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren nicht überschritten werden (gilt nur für private Letztverbraucher nach §13 BGB), gegebenenfalls wird das Wechseldatum hierzu angepasst. Zur Abgrenzung des Tarifwechsels kann ein Zählerstand zum Wechseldatum vom Kunden mitgeteilt werden, falls kein Zählerstand vorliegen sollte, erfolgt eine rechnerische Ermittlung des abzugrenzenden Zählerstandes durch die TWH.

Stand: Dezember 2016