Grund- und Ersatzversorgungstarife

Aktuelle Tarifinformationen zur Grund- und Ersatzversorgung im Netzgebiet der TWH - Technischen Werke Herbrechtingen GmbH

Grund- und Ersatzversorgungstarife für die Gasversorgung mit Erdgas (TWH gas basis)
 

Grundversorgungstarife (Haushaltskunden)

ab 01.01.2024Arbeits- und Grundpreis nettonetto*brutto inkl. MwSt.
bis 1.000 kWh

15,45 Cent / kWh

60,00 Euro / Jahr

17,211 Cent / kWh

60,00 Euro / Jahr

18,42 Cent / kWh

64,20 Euro /  Jahr

1.001 - 4.000 kWh

12,15 Cent / kWh

96,00 Euro / Jahr

13,611 Cent / kWh

96,00 Euro / Jahr

14,56 Cent / kWh

102,72 Euro / Jahr

4.001 - 1.500.000 kWh

10,95 Cent / kWh

144,00 Euro / Jahr

12,411 Cent / kWh

144,00 Euro / Jahr

13,28 Cent / kWh

154,08 Euro / Jahr

*inklusive CO2- Bepreisung in Höhe 0,725 Cent/kWh, Gasspeicherumlage in Höhe von 0,186 Cent/kWh und Erdgassteuer 0,55 Cent / kWh

Preisblatt Grund- und Ersatzversorgungtarife (TWH gas basis)

Preisblatt der Technische Werke Herbrechtingen GmbH zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) Stand: 01.01.2023

In den Tarifpreisen ist auch die mit der Stadt Herbrechtingen vereinbarte Konzessionsabgabe gemäß der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“ (KAV) enthalten.

In den Bruttopreisen sind 7 % Mehrwertsteuer (reduzierter Mehrwertsteuersatz ab 01.10.2022 bis voraussichtlich 31.03.2024), die voraussichtliche CO2-Steuer 2024 in Höhe von 0,725 Cent/kWh, die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,186 Cent/kWh (ab 01.01.2024) und die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh enthalten. Bei einer Änderung der Steuersätze ändern sich die angegebenen Preise entsprechend.

Die Tarife für die Belieferung mit Erdgas in der Ersatzversorgung für Haushaltskunden (Letztverbraucher deren Verbrauch zu landwirtschaftlichen, beruflichen und gewerblichen Zwecken 10.000 kWh pro Jahr unterschreitet) und Nicht-Haushaltskunden (Letztverbraucher deren Verbrauch zu landwirtschaftlichen, beruflichen und gewerblichen Zwecken 10.000 kWh pro Jahr übersteigt) werden bis zum 31.01.2023 über abweichende Ersatzversorgungstarife abgerechnet, ab dem 01.02.2023 entsprechen die Konditionen der Ersatzversorgungstarife denen der Grundversorgungstarife. Die Belieferung in der Ersatzversorgung ist auf 3 Monate begrenzt. Die Preisblätter für diese abweichenden Tarife finden Sie unter folgendem Links:

» abweichende Ersatzversorgungstarife Haushaltskunden bis 31.01.2023

» abweichende Ersatzversorgungstarife Nichthaushaltskunden bis 31.01.2023

 

Weitere Informationen zur Belieferung in der Ersatzversorgung finden Sie auch unter §3 GasGVV sowie §36 EnWG i.V.m. §3 Nr. 22 EnWG.