Aktuelle Tarifinformationen zur Grund- und Ersatzversorgung im Netzgebiet der TWH - Technischen Werke Herbrechtingen GmbH
Grund- und Ersatzversorgungstarife für die Gasversorgung mit Erdgas (TWH gas basis)
Grundversorgungstarife (Haushaltskunden)
ab 01.07.2022 | Arbeits- und Grundpreis netto | netto* | brutto inkl. MwSt. |
bis 1.000 kWh | 12,25 Cent / kWh 60,00 Euro / Jahr | 13,346 Cent / kWh 60,00 Euro / Jahr | 15,88 Cent / kWh 71,40 Euro / Jahr |
1.001 - 4.000 kWh | 8,65 Cent / kWh 96,00 Euro / Jahr | 9,746 Cent / kWh 96,00 Euro / Jahr | 11,60 Cent / kWh 114,24 Euro / Jahr |
4.001 - 1.500.000 kWh | 7,45 Cent / kWh 144,00 Euro / Jahr | 8,546 Cent / kWh 144,00 Euro / Jahr | 10,17 Cent / kWh 171,36 Euro / Jahr |
*inklusive CO2- Bepreisung 2022 in Höhe 0,546 Cent/kWh und Erdgassteuer 0,55 Cent / kWh
Preisblatt der Technische Werke Herbrechtingen GmbH zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) Stand: 01.07.2022
In den Tarifpreisen ist auch die mit der Stadt Herbrechtingen vereinbarte Konzessionsabgabe gemäß der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“ (KAV) enthalten.
In den Bruttopreisen sind 19 % Mehrwertsteuer, die CO2-Steuer 2022 in Höhe von 0,546 Cent/kWh und die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh enthalten. Bei einer Änderung der Steuersätze ändern sich die angegebenen Preise entsprechend.
Die Tarife für die Belieferung mit Erdgas in der Ersatzversorgung für Haushaltskunden (Letztverbraucher deren Verbrauch zu landwirtschaftlichen, beruflichen und gewerblichen Zwecken 10.000 kWh pro Jahr unterschreitet) und Nicht-Haushaltskunden (Letztverbraucher deren Verbrauch zu landwirtschaftlichen, beruflichen und gewerblichen Zwecken 10.000 kWh pro Jahr übersteigt) werden über abweichende Ersatzversorgungstarife abgerechnet. Die Belieferung in der Ersatzversorgung ist auf 3 Monate begrenzt. Die Preisblätter für diese abweichenden Tarife finden Sie unter folgendem Links:
» Ersatzversorgungstarife Haushaltskunden
» Ersatzversorgungstarife Nichthaushaltskunden
Weitere Informationen zur Belieferung in der Ersatzversorgung finden Sie auch unter §3 GasGVV sowie §36 EnWG i.V.m. §3 Nr. 22 EnWG.