Bolheimer Straße: Baukostenzuschuss, Anschlusskosten

Baukostenzuschuss (BKZ), Hausanschlusskosten (HAK), Kosten für die Übergabestation (ÜST) 

  1. Der Kunde zahlt für den Anschluss an das Fernwärmenetz einen einmaligen Baukostenzuschuss von pauschal 1.585,00 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass die Regelungen des § 9 der AVBFernwärmeV zur Berechnung des Baukostenzuschusses keine Anwendung findet. Der BKZ wird mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Hausanschlusses fällig.
     
  2. Die Hausanschlusskosten betragen bis zu 5 Trassenmeter pauschal 588,00 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.  Die Meterpauschale für die 5 m überschreitende Hausanschlusslänge je laufender Trassenmeter beträgt 117,50 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bezüglich der Anwendbarkeit der AVBFernwärmeV gelten sinngemäß die unter §3 Abs. 1 getroffenen Vereinbarungen.
     
  3. Abweichend von § 12 der AVBFernwärmeV errichten und unterhalten die TWH die Hausübergabestation. Die Kosten hierfür betragen pauschal 1560,00 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
     
  4. Der BKZ, die HAK und die ÜST werden gemeinsam in Rechnung gestellt.