Fernwärmepreis und Ergänzende Bedingungen für das Neubaugebiet "Herbrechtingen-Süd"
Der Preis für Heizwasser setzt sich zusammen aus
Basispreis | Preis ab | ||
Netto (01.04.2016) | Netto (01.10.2017) | ||
| Brutto (01.04.2016) | Brutto (01.10.2017) | |
1.1 | Der Jahresgrundpreis (bei Übergabestationen bis 50 kW) beträgt | ||
350,00 € / Jahr | 348,46 € / Jahr | ||
416,50 € / Jahr | 414,67 € / Jahr | ||
neu | |||
1.2 | Der Jahresgrundpreis (bei Übergabestationen ab 51 kW) beträgt | ||
24,00 € / Jahr / kW | 23,89 € / Jahr / kW | ||
28,56 € / Jahr / kW | 28,43 € / Jahr / kW | ||
neu | |||
1.3 | Der Arbeitspreis für die abgenommene Wärmemenge beträgt | ||
6,60 Cent / kWh | 6,36 Cent / kWh | ||
7,85 € / Jahr | 7,57 € / Jahr | ||
|
| neu |
P = Po ( 0,5 + 0,5 (0,5 | L | + 0,5 | G ) |
Lo | Go |
P = Po ( 0,5 + 0,5 (0,5 | L | + 0,5 | G ) |
Lo | Go |
P = Po ( 0,1 + 0,9 (0,15 | L | + 0,20 | G | + 0,65 | E ) |
Lo | Go | Eo |
P = neuer Preis
Po = Basispreis
Löhne
L = neuer Preisindex der tariflichen Monatsverdienste insgesamt; Zeitreihen aus 62221-0002, Code WZ08-D, Basis (2010=100): 2. Halbjahr 2014 und 1. Halbjahr 2015 (111,4) (https:/www-genesis-destatis.de/genesis/logon)
Lo = alter Lohnpreisindex
Gewerbliche Produkte
G = neuer Preisindex der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte in der Energieversorgung: Zeitreihen aus 61241-0002, Code GP09-35, Basis (2010=100): 2. Halbjahr 2014 und 1. Halbjahr 2015 (105,98) (https:/www-genesis-destatis.de/genesis/logon)
Go = alter Index der gewerblichen Produkte in der Energieversorgung
Erdgas
E = neuer Preisindex für Erdgas; Zeitreihen aus 61111-0004, Code CC0452, Basis (2010=100): 2. Halbjahr 2014 und 1. Halbjahr 2015 (110,92) (https:/www-genesis-destatis.de/genesis/logon)
Eo = alter Index für Erdgas
Die Indizes beziehen sich auf die Zahlenreihe 2010 = 100. Durch das Statistische Bundesamt werden die Zahlenreieh im Rahmen der kontinuierlichen Aktualisierung regelmäßig auf eine neue Basis gestellt. Sofern sich die Zahlenreihe auf eine Basis bezieht, erfolgt durch die TWH eine Umstellung der Basiswerte (Lo, Go und Eo) unter Verwendung der durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten "Langen Riehen" bzw. der veröffentlichten Verkettungsfaktoren auf die neue Basis. Die TWH informiert den Kunden nach Veröffentlichung der Umbasierung durch das Statistische Bundesamt schriftlich.
Mit jeder Preisanpassung wird der Arbeitspreis neu errechnet. Für die Berechnung der neuen Preise wird der auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundete Mittelwert der veröffentlichten Preise und Indizes aus den dem vorangegangen Quartal vorausgegangen 12 Monaten v3erwendet. Dies bedeutet, dass die Fernwärmepreise zum Beispiel für Oktober 2015 bis September 2016 auf der Basis der Preise und Indizes des 1. Halbjahres 2015 und des 2. Halbjahres 2014 bestimmt werden. Sind innerhalb eines Jahres für einen Preis oder Index keine aktuellen Werte vorhanden , so wird der zuletzt veröffentlichte Wert verwendet.
Sollten die Preisbestimmungselemente nicht mehr veröffentlicht werden, treten an ihre Stelle ihnen möglichst nahe kommende Preisbestimmungselemente. Fehlt geeigneter Ersatz, vereinbaren die Partner unverzüglich eine dieser Regelung so weit wie möglich gleichkommende Ersatzregelung für die Preisanpassung.
4.1 Erste postalische Mahnung: kostenfrei
4.2 Zweite postalische Mahnung: 8,00 Euro netto
4.3 Für jede nicht eingelöste Lastschrift: 8,00 Euro netto
4.4 Für jeden Weg des Beauftragten bei Einziehen einer rückständigen Forderung: 31,00 Euro netto
4.5 Einstellen der Versorgung nach § 33 AVBFernwärmeV: 31,00 Euro netto
4.6 Wiederinbetriebsetzung nach § 33 AVBFernwärmeV: 31,00 Euro netto bzw. 36,89 Euro brutto
Fernwärmepreise sowie Ergänzende Bedingungen für die Nahwärmeversorgung "Stockbrunnen" und "Bolheimer Straße"
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Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
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