Fernwärmepreise sowie Ergänzende Bedingungen für die Nahwärmeversorgung "Bolheimer Straße"
Basispreis | Preis ab | |
Netto (01.01.2021) | Netto (01.10.2022) | |
Brutto (01.01.2021) | Brutto (01.10.2022) |
1.1 Der Jahresbereitstellungspreis beträgt
466,78 € / Jahr | 472,80 € / Jahr | |
555,47 € / Jahr | 562,63 € / Jahr | |
neu |
1.2 Der Arbeitspreis für die abgenommene Wärmemenge beträgt
7,44 Cent/kWh | 13,635 Cent/kWh | |
8,85 Cent / kWh | 16,225 Cent / kWh | |
neu |
2. Preisänderungsklausel
P = Po ( 0,2 + 0,2 | L | + 0,6 | G ) |
Lo | Go |
P = Po ( 0,15 | L | + 0,20 | G | +0,65 | (E/Eo)+(N/No)) | +CO2 | +EU |
Lo | Go | 2 | µ | µ |
P = neuer Preis
Po = Basispreis
Löhne
L = neuer Preisindex der tariflichen Monatsverdienste insgesamt; Zeitreihen aus 62221-0004, Code WZ08-D (https:/www-genesis-destatis.de/genesis/logon)
Lo = alter Lohnpreisindex, Basis (2010=100): 2. Halbjahr 2019 und 1. Halbjahr 2020 (99,25)
Gewerbliche Produkte
G = neuer Preisindex der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte in der Energieversorgung: Zeitreihen aus 61241-0002, Code GP09-35 (https:/www-genesis-destatis.de/genesis/logon)
Go = alter Index der gewerblichen Produkte in der Energieversorgung, Basis (2015=100): 2. Halbjahr 2019 und 1. Halbjahr 2020 (101,50)
Erdgas
E = neuer Preisindex für Erdgas bei Abgabe an Wiederverkäufer; Fachserie 17 Reihe 2 laufende Nr. 640 (https:/www-genesis-destatis.de/genesis/logon)
Eo = alter Index für Erdgas bei Abgabe an Wiederkäufer, Basis (2015=100): 2. Halbjahr 2019 und 1. Halbjahr 2020 (75,2)
Netznutzungsentgelte
N = Netznutzungsentgelte Erdgas der Stadtwerke Ulm / Neu-Ulm Netze GmbH, neues Preisblatt; Leistung 4 MW, Arbeit 11 GWh, MSB (Turbinenradzähler G100-G400, Datenlogger), MDL (registrierende Leistungsmessung) (https://ulm-netze.de/online-servides/downloads)
No = Netznutzungsentgelte Erdgas der Stadtwerke Ulm / Neu-Ulm Netze GmbH, Preisblatt 2021; Leistung 4 MW, Arbeit 11 GWh, MSB (Turbinenradzähler G100-G400, Datenlogger), MDL (registrierende Leistungsmessung), Basis 2020 62921,98 Euro (https://ulm-netze.de/online-servides/downloads)
Anlagenwirkungsgrad
µ = Anlagenwirkungsgrad der Heizzentrale Bibris inkl. der Wärmeverteilung (0,56)
CO2-Preis nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
CO2 = Preis für CO2-Zertifikate nach BEHG (2022 = 0,546 Cent/kWh)
Erdgasumlagen nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
EU = Preis für Umlagen nach EnSiG und EnWG (ab 01.10.2022 = 2,478 Cent/kWh)
Die Indizes beziehen sich auf die Zahlenreihe 2015 = 100. Durch das Statistische Bundesamt werden die Zahlenreihen im Rahmen der kontinuierlichen Aktualisierung regelmäßig auf eine neue Basis gestellt. Sofern sich die Zahlenreihe auf eine Basis bezieht, erfolgt durch die TWH eine Umstellung der Basiswerte (Lo, Go und Eo) unter Verwendung der durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten "Langen Riehen" bzw. der veröffentlichten Verkettungsfaktoren auf die neue Basis. Die TWH informiert den Kunden nach Veröffentlichung der Umbasierung durch das Statistische Bundesamt schriftlich.
Mit jeder Preisanpassung wird der Arbeitspreis neu errechnet. Für die Berechnung der neuen Preise wird der auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundete Mittelwert der veröffentlichten Preise und Indizes aus den dem vorangegangen Halbjahr voraungegangen 12 Monaten verwendet. Dies bedeutet, dass die Fernwärmepreise zum Beispiel für Januar 2021 bis Dezember 2021 auf der Basis der Preise und Indizes des 1. Halbjahres 2019 und des 2. Halbjahres 2020 bestimmt werden. Sind innerhalb eines Jahres für einen Preis oder Index keine aktuellen Werte vorhanden , so wird der zuletzt veröffentlichte Wert verwendet.
Sollten die Preisbestimmungselemente nicht mehr veröffentlicht werden, treten an ihre Stelle ihnen möglichst nahe kommende Preisbestimmungselemente. Fehlt geeigneter Ersatz, vereinbaren die Partner unverzüglich eine dieser Regelung so weit wie möglich gleichkommende Ersatzregelung für die Preisanpassung.
4.1 Erste postalische Mahnung: kostenfrei
4.2 Zweite postalische Mahnung: 8,00 Euro netto
4.3 Für jede nicht eingelöste Lastschrift: 8,00 Euro netto
4.4 Für jeden Weg des Beauftragten bei Einziehen einer rückständigen Forderung: 31,00 Euro netto
4.5 Einstellen der Versorgung nach § 33 AVBFernwärmeV: 31,00 Euro netto
4.6 Wiederinbetriebsetzung nach § 33 AVBFernwärmeV: 31,00 Euro netto bzw. 36,89 Euro brutto
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
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Fernwärmepreis und Ergänzende Bedingungen für das Neubaugebiet "Herbrechtingen-Süd" und "Stockbrunnen"
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