Erdgas- und Wasserzählerwechsel

Sehr geehrte Kunden,

Nach dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung in der derzeit gültigen Fassung müssen Erdgas- und Wasserzähler, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, geeicht sein. Die Eichgültigkeit für Trinkwasserzähler beträgt 6 Jahre und für Gaszähler 8 Jahre. Nach Ablauf der Eichgültigkeit müssen diese Zähler erneut geeicht oder beglaubigt werden oder durch gültig geeichte ersetzt werden.

TWH-Mitarbeiter wechseln in diesem Jahr die Wasserzähler mit dem Beglaubigungsjahr 2016 und Gaszähler mit dem Beglaubigungsjahr 2014 aus. Alle Mitarbeiter der TWH können sich ausweisen.

Sollten Sie noch Fragen haben, so erreichen Sie unsere Mitarbeiter im Kundenzentrum unter der Telefonnummer 07324/9851 -25/-26/-29, per E-Mail unter vertrieb@twh-gmbh.de oder über unser Kontaktformular.

Ihre TWH-Technische Werke Herbrechtingen GmbH