Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse

Sehr geehrte Kunden der TWH,

wie bereits zuvor in der Kundenzeitschrift der TWH vorab angekündigt, hat die Bundesregierung am 15. Dezember die Deckelung der Preise für Strom, Gas und Wärme beschlossen und am 15.12.2022 verabschiedet. Für Haushaltskunden sowie kleine Unternehmen gilt für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 2023 ein günstigerer Preis:

Erdgas: 12,00 Cent / kWh (brutto)

Strom: 40,00 Cent / kWh (brutto)

Fernwärme: 9,5 Cent / kWh (brutto)

Der Bedarf für die verbleibenden 20 Prozent wird nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.

 

Rechenbeispiel für die Strompreisbremse (Durchschnittshaushalt von 3 Personen, 3500 kWh / Jahr, Preis von 45 Cent / kWh, Grundpreis 200 Euro / Jahr)

Abgenzung Verbrauch: 80 % von 3500 kWh / Jahr = 2800 kWh, 20 % von 3500 kWh / Jahr = 700 kWh

Berechnung der Kosten (mit Preisbremse): 2800 kWh x 40 Cent / kWh =  1120 €, 700 kWh x 45 Cent / kWh = 315 €, Grundpreis 200 Euro / Jahr, Gesamtbetrag 1635 €

Berechnung der Kosten (ohne Preisbremse): 3500 kWh x 45 Cent / kWh = 1575 €, Grundpreis 200 Euro / Jahr, Gesamtbetrag 1775 €

Die Entlastung durch die Strompreisbremse beträgt in diesem Beispiel somit 140 Euro.

 

Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung / Industriekunden sind ebenfalls Preisbremsen vorgesehen. Weitere Informationen gibt es hier.

Die Preisbremsen sollen zum 1 März 2023 in Kraft treten, werden aber rückwirkend zum 01. Januar 2023 umgesetzt. Voraussichtlich sollen diese bis zum 30. April 2024 gelten. Die Entlastungen durch die Deckelung der Preise (Differenz vertraglich vereinbarter Preis und gedeckelter Preis) werden durch Mittel des Bundes finanziert.

Weitere Informationen zur Strompreisbremse: Liste häufig gestellter Fragen zur Strompreisbremse

Weitere Informationen zur Wärme- und Gaspreisbremse: Liste häufig gestellter Fragen zur Wärme- und Gaspreisbremse