Preissenkung Grundversorgungstarife Erdgas

Änderung der Grundversorgungstarife (TWH gas basis) zum 01.01.2024

Sehr geehrte Kunden,

gute Nachrichten für das neue Jahr 2024, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihren Erdgaspreis zum 01.01.2024 senken.

Die während der Energiekrise 2022 stark angestiegenen Energiepreise haben sich in den vergangenen Monaten deutlich entspannt, trotz des Ausfall Russlands als Bezugsquelle. Auch konnte die TWH durch Ihre langfristige Beschaffungsstrategie bereits zuvor Preissteigerungen abfedern. Obwohl andere Förderländer unseren Bedarf an Erdgas decken konnten sowie LNG Kapazitäten nun vermehrt genutzt werden sollen, ist ein Ausblick auf die Entwicklung der Erdgaspreise aufgrund der weltpolitischen Lage immer noch schwierig. Ein bewusster Umgang mit Energie bleibt demnach weiterhin unverzichtbar, um Energiekosten zu reduzieren, insbesondere nach Ende der Energiepreisbremsen.

Die Gaspreisbremse wird voraussichtlich noch bis zum 30.04.2024 gelten und wird 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zum festgelegten Arbeitspreis von 12,00 Cent/kWh (brutto) gewähren, darüber hinaus wird der marktübliche Preis angewandt werden.

Preisanpassungsinformation TWH gas basis

Detaillierte tabellarische Darstellung der Änderungen der Grundversorgungstarife (TWH gas basis) zum 01.01.2024

Bitte beachten Sie, dass aktuell die ermäßigte Umsatzsteuer in Höhe von 7% auf Erdgas erhoben wird, voraussichtlich aber ab dem 01.01.2024 diese wieder auf 19% steigen wird. Da die Entscheidung zum Zeitpunkt der Preisanpassung noch nicht rechtskräftig beschlossen wurde, wird noch der ermäßigte Steuersatz angegeben. Sollte zum 01.01.2024 die Umsatzsteuer auf 19% steigen, so werden wir für alle Abrechnungen in der Sparte Erdgas ab diesem Datum den höheren Umsatzsteuersatz anwenden und berechnen.

Haben Sie Rückfragen? Sie erreichen uns im Kundenzentrum vor Ort, telefonisch unter 07324 9851-16/-25/-26/-29 oder Sie schreiben eine E-Mail an vertrieb@twh-gmbh.de.

Wenn Sie mit den vorgenannten Konditionen einverstanden sind, besteht kein Handlungsbedarf. Sollten Sie mit der Änderung der Preise nicht einverstanden sein, haben Sie gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 GasGVV das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen, vorliegend zum 01.01.2024.

Ihre TWH - Technische Werke Herbrechtingen GmbH