Änderung der Umsatzsteuer auf Erdgas- und Wärmelieferungen ab 01.04.2024

Information zum Ende der temporär reduzierten Umsatzsteuer auf Erdgas- und Wärmelieferungen zum 31.03.2024

Sehr geehrte Kunden,

im Oktober 2022 wurde im Rahmen des von der Bundesregierung geschnürten Entlastungspaketes zur Reduzierung der Energiepreise auch eine temporäre Senkung der Umsatzsteuer in Höhe von 7 Prozent auf Erdgas- und Wärmelieferungen verabschiedet. Die Ermäßigung endet nun zum 31.03.2024, ab dem 01.04.2024 wird daher wieder der reguläre Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 Prozent erhoben. Die bisher geltenden Nettopreise, inkl. ggf. zusätzlicher erhobener Preisbestandteile, bleiben sowohl bei der Belieferung mit Erdgas als auch bei der Belieferung mit Fernwärme unverändert.

Für die Grund- und Ersatzversorgungstarife der TWH ("TWH gas basis") finden Sie eine Übersicht unter folgendem Link.

Information zur Änderung der Umsatzsteuer TWH gas basis

Detaillierte tabellarische Darstellung der Änderungen der Grundversorgungstarife (TWH gas basis) zum 01.04.2024

Die Änderung der Umsatzsteuer wird ebenso in allen Erdgassonderlieferverträgen (TWH gas fix, TWH gas flex, TWH gas natur, usw.) gleichermaßen gemäß der jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Stichtag 01.04.2024 vorgenommen.

Die Änderung der Umsatzsteuer wird in der jeweils betroffene Sparte (Erdgas und/oder Fernwärme) über einen rechnerisch ermittelten Zählerstand zum 31.03.2024 abgegrenzt. Gerne können Sie uns dennoch Zählerstände zum 31.03.2024 zukommen lassen, damit wir diese für die Abgrenzung heranziehen können. Nutzen Sie dazu unser Formular zur Zählerstandsübermittlung auf unserer Homepage oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an vertrieb@twh-gmbh.de.

Ihr TWH Team