Tarife

Unsere aktuellen allgemeinen Tarife zur Trinkwasserversorgung in Herbrechtingen und seinen Teilorten.

Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Wasser (Stand 01.07.2023)

Die TWH - Technische Werke Herbrechtingen GmbH stellen aufgrund der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), vom 20. Juni 1980, sowie deren „Ergänzenden Bestimmungen“, Wasser zu folgenden Tarifen zur Verfügung.

I. Zählertarif

Das Entgelt für das gelieferte Wasser setzt sich aus einem Wasserpreis für das abgenommene Wasser und einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen zusammen.

1. Wasserpreis

 pro Kubikmeter (m³) nettopro Kubikmeter (m³) brutto
Wasserpreis1,83 Euro1,96 Euro

 

2. Grundpreis

Der Grundpreis wird nach der Zählergröße gestaffelt erhoben. Er beträgt bei Wasserzählern mit einer Dauerdurchfluss von

ZählergrößeJahresgrundpreis (netto)Jahresgrundpreis (brutto)

Q3=4

182,00 Euro

194,74 Euro

Q3=10

250,00 Euro

267,50 Euro

Q3=16

300,00 Euro

321,00 Euro

Q3=25

487,00 Euro

521,09 Euro

Q3=63

617,00 Euro

660,19 Euro

 

Bei einem Wasserbezug über von der TWH zur Verfügung gestellten Standrohre betragen die Kosten wie folgt:

 nettobrutto
Mietpreis pro Tag2,15 Euro2,30 Euro
Ausgabepauschale65,00 Euro69,55 Euro

 

II. Berechnung nach Schätzung

Sollte die Messeinrichtung versagen, so wird der Verbrauch gemäß §21 der AVBWasserV geschätzt.

III. Wasserabgabe für Reserve- und Zusatzversorgung

  1. Bei Versorgung von Kunden mit Eigenwasserversorgungsanlagen wird für die Vorhaltung von Reserve- und Zusatzwasser neben dem unter I. genannten Preis ein zusätzlicher Bereitstellungspreis erhoben.
  2. Reserve- und Zusatzversorgung liegt vor, wenn der Abnehmer anstelle von Eigenförderung auf Bezug übergehen kann und eine Vorhaltung ausdrücklich wünscht.
  3. Die Vorhalteleistung und der zusätzliche Bereitstellungspreis werden vertraglich vereinbart.

IV. Wasserabgabe über Standrohrzähler

Die Berechnung der Wasserabgabe über Standrohrzähler erfolgt aufgrund einer besonderen Vereinbarung.

V. Wasserabgabe für Feuerlöschzwecke

Die Wasserabgabe aus öffentlichen Hydranten für Feuerlöschzwecke und Feuerlöschübungszwecke erfolgt auf Basis des oben genannten Trinkwasserpreises. Die entnommene Wassermenge ist der TWH-Technische Werke Herbrechtingen GmbH schriftlich mitzuteilen.

VI. Umsatzsteuer

Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7%. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

VII. Abrechnung

  1. Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung, der Rechnungserteilung und der Zahlung sind in der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ sowie deren „Ergänzenden Bestimmungen“ geregelt. Der Kunde erhält die AVBWasserV auf Wunsch kostenlos.
  2. Der Wasserverbrauch der Kunden wir in der Regel einmal jährlich festgestellt und darüber eine Jahresrechnung erstellt. Die TWH - Technische Werke Herbrechtingen GmbH ist jedoch berechtigt in kürzeren Zeitabständen abzurechnen. Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde 11 in der Regel gleichbleibende Abschlagsbeträge. Die Fälligkeit der Abschlagsbeträge wird jedem Kunden auf der Jahresrechnung und auf der Vertrags- bzw. Abschlagsbestätigung angegeben.
  3. Bei einem Abrechnungszeitraum, der kürzer oder länger als 365 Tage ist, wird der Grundpreis zeitanteilig ermäßigt bzw. erhöht in Rechnung gestellt.

VII. Änderung der Allgemeinen Tarife

Die Allgemeinen Tarife können durch öffentliche Bekanntgabe geändert werden. Sie werden erst nach der Bekanntgabe wirksam. Änderungen der Steuersätze werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wirksam.