Aktuelle Tarifinformationen zur Grund- und Ersatzversorgung im Netzgebiet der TWH - Technischen Werke Herbrechtingen GmbH
Grund- und Ersatzversorgungstarife für die Gasversorgung mit Erdgas (TWH gas basis)
Grundversorgungstarife
ab 01.07.2024 | Arbeits- und Grundpreis netto | netto* | brutto inkl. MwSt. |
bis 1.000 kWh | 15,75 Cent / kWh 60,00 Euro / Jahr | 17,3663 Cent / kWh 60,00 Euro / Jahr | 20,67 Cent / kWh 71,40 Euro / Jahr |
1.001 - 4.000 kWh | 12,15 Cent / kWh 96,00 Euro / Jahr | 13,7663 Cent / kWh 96,00 Euro / Jahr | 16,38 Cent / kWh 114,24 Euro / Jahr |
4.001 - 1.500.000 kWh | 10,95 Cent / kWh 144,00 Euro / Jahr | 12,5663 Cent / kWh 144,00 Euro / Jahr | 14,95 Cent / kWh 171,36 Euro / Jahr |
*inklusive CO2- Bepreisung in Höhe 0,8163 Cent/kWh, Gasspeicherumlage in Höhe von 0,250 Cent/kWh und Erdgassteuer 0,55 Cent / kWh
Preisblatt der Technische Werke Herbrechtingen GmbH zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) Stand: 01.07.2024
In den Tarifpreisen ist auch die mit der Stadt Herbrechtingen vereinbarte Konzessionsabgabe gemäß der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“ (KAV) enthalten.
In den Bruttopreisen sind 19 % Mehrwertsteuer (reduzierter Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7% vom 01.10.2022 bis 31.03.2024), die CO2-Steuer 2024 in Höhe von 0,8163 Cent/kWh, die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,250 Cent/kWh (ab 01.07.2024) und die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh enthalten. Bei einer Änderung der Steuersätze ändern sich die angegebenen Preise entsprechend.
Die Tarife für die Belieferung mit Erdgas in der Ersatzversorgung für Haushaltskunden (Letztverbraucher deren Verbrauch zu landwirtschaftlichen, beruflichen und gewerblichen Zwecken 10.000 kWh pro Jahr unterschreitet) und Nicht-Haushaltskunden (Letztverbraucher deren Verbrauch zu landwirtschaftlichen, beruflichen und gewerblichen Zwecken 10.000 kWh pro Jahr übersteigt) entsprechen die Konditionen der Ersatzversorgungstarife denen der Grundversorgungstarife.
Weitere Informationen zur Belieferung in der Ersatzversorgung finden Sie auch unter §3 GasGVV sowie §36 EnWG i.V.m. §3 Nr. 22 EnWG.