Aktuelle Tarifinformationen zur Grund- und Ersatzversorgung im Netzgebiet der TWH - Technischen Werke Herbrechtingen GmbH
Grund- und Ersatzversorgungstarife für die Gasversorgung mit Erdgas (TWH gas basis)
Grundversorgungstarife
ab 01.01.2025 | Arbeits- und Grundpreis netto | netto* | brutto inkl. MwSt. |
bis 1.000 kWh | 15,75 Cent / kWh 60,00 Euro / Jahr | 17,5967 Cent / kWh 60,00 Euro / Jahr | 20,94 Cent / kWh 71,40 Euro / Jahr |
1.001 - 4.000 kWh | 12,15 Cent / kWh 96,00 Euro / Jahr | 13,9967 Cent / kWh 96,00 Euro / Jahr | 16,66 Cent / kWh 114,24 Euro / Jahr |
4.001 - 1.500.000 kWh | 10,95 Cent / kWh 144,00 Euro / Jahr | 12,7967 Cent / kWh 144,00 Euro / Jahr | 15,23 Cent / kWh 171,36 Euro / Jahr |
*inklusive CO2- Bepreisung in Höhe 0,9977 Cent/kWh, Gasspeicherumlage in Höhe von 0,299 Cent/kWh und Erdgassteuer 0,55 Cent / kWh
Preisblatt der Technische Werke Herbrechtingen GmbH zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) Stand: 01.01.2025
Preisblatt der Technische Werke Herbrechtingen GmbH zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), gültig bis 31.12.2024
In den Tarifpreisen ist auch die mit der Stadt Herbrechtingen vereinbarte Konzessionsabgabe gemäß der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“ (KAV) enthalten.
In den Bruttopreisen sind 19 % Mehrwertsteuer, die CO2-Steuer 2025 in Höhe von 0,9977 Cent/kWh, die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,299 Cent/kWh (ab 01.01.2025) und die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh enthalten. Bei einer Änderung der Steuersätze ändern sich die angegebenen Preise entsprechend.
Die Tarife für die Belieferung mit Erdgas in der Ersatzversorgung für Haushaltskunden (Letztverbraucher deren Verbrauch zu landwirtschaftlichen, beruflichen und gewerblichen Zwecken 10.000 kWh pro Jahr unterschreitet) und Nicht-Haushaltskunden (Letztverbraucher deren Verbrauch zu landwirtschaftlichen, beruflichen und gewerblichen Zwecken 10.000 kWh pro Jahr übersteigt) entsprechen die Konditionen der Ersatzversorgungstarife denen der Grundversorgungstarife.
Weitere Informationen zur Belieferung in der Ersatzversorgung finden Sie auch unter §3 GasGVV sowie §36 EnWG i.V.m. §3 Nr. 22 EnWG.