Unsere aktuellen allgemeinen Tarife zur Trinkwasserversorgung in Herbrechtingen und seinen Teilorten.
Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Wasser (Stand 01.07.2024)
Die TWH - Technische Werke Herbrechtingen GmbH stellen aufgrund der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), vom 20. Juni 1980, sowie deren „Ergänzenden Bestimmungen“, Wasser zu folgenden Tarifen zur Verfügung.
I. Zählertarif
Das Entgelt für das gelieferte Wasser setzt sich aus einem Wasserpreis für das abgenommene Wasser und einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen zusammen.
1. Wasserpreis
pro Kubikmeter (m³) netto | pro Kubikmeter (m³) brutto | |
Wasserpreis | 1,92 Euro | 2,05 Euro |
2. Grundpreis
Der Grundpreis wird nach der Zählergröße gestaffelt erhoben. Er beträgt bei Wasserzählern mit einer Dauerdurchfluss von
Zählergröße | Jahresgrundpreis (netto) | Jahresgrundpreis (brutto) |
Q3=4 | 197,00 Euro | 210,79 Euro |
Q3=10 | 271,00 Euro | 289,97 Euro |
Q3=16 | 325,00 Euro | 347,75 Euro |
Q3=25 | 527,00 Euro | 563,89 Euro |
Q3=63 | 668,00 Euro | 714,76 Euro |
Bei einem Wasserbezug über von der TWH zur Verfügung gestellten Standrohre betragen die Kosten wie folgt:
netto | brutto | |
Mietpreis pro Tag | 2,21 Euro | 2,36 Euro |
Ausgabepauschale | 68,00 Euro | 72,76 Euro |
II. Berechnung nach Schätzung
Sollte die Messeinrichtung versagen, so wird der Verbrauch gemäß §21 der AVBWasserV geschätzt.
III. Wasserabgabe für Reserve- und Zusatzversorgung
IV. Wasserabgabe über Standrohrzähler
Die Berechnung der Wasserabgabe über Standrohrzähler erfolgt aufgrund einer besonderen Vereinbarung.
V. Wasserabgabe für Feuerlöschzwecke
Die Wasserabgabe aus öffentlichen Hydranten für Feuerlöschzwecke und Feuerlöschübungszwecke erfolgt auf Basis des oben genannten Trinkwasserpreises. Die entnommene Wassermenge ist der TWH-Technische Werke Herbrechtingen GmbH schriftlich mitzuteilen.
VI. Umsatzsteuer
Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7%. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
VII. Abrechnung
VII. Änderung der Allgemeinen Tarife
Die Allgemeinen Tarife können durch öffentliche Bekanntgabe geändert werden. Sie werden erst nach der Bekanntgabe wirksam. Änderungen der Steuersätze werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wirksam.